Vor einigen Tagen hat der Kantonsrat das Energiegesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Dieses sieht im Grundsatz vor, dass beim Ersatz der Wärmeerzeuger in bestehenden Bauten ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Damit dies auch einigermassen Sinn macht, hat dies neben dem eigentlichen Heizungsersatz oft massive Investitionen in die Gebäudehülle zur Folge.
Um den neuen Bestimmungen den «schärfsten Zahn» etwas zu lockern, nicht etwa zu ziehen, sind Härtefallregeln vorgesehen. Im Detail ist die Ausgestaltung des «Härtefalls» noch nicht bekannt. Die Rede ist davon, dass ein Aufschub dann gewährt werden soll, wenn kumulativ (!) das steuerbare Einkommen tiefer als 75'000 (Paartarif) bzw. 42'000 (Grundtarif) Franken ist, das steuerbare Vermögen weniger als 200'000 Franken beträgt und eine Finanzierung der erforderlichen Zusatzinvestitionen zu vertretbaren Bedingungen nicht möglich ist.
Mir dreht es bei der Vorstellung, dass Hauseigentümer zu Härtefällen werden sollen, schon fast den Magen um. Geradezu pervertiert wird dieser Gedankenansatz, wenn der Regierungsrat nun auch noch gezwungen werden soll, die Liegenschaftenwerte bzw. die Vermögenssteuerwerte (selbstverständlich?!) nach oben anzupassen.