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29.06.2020 - Ernüchternde «Klimadebatte» aus Sicht der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

29.06.2020

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich nimmt die «Klimadebatte» im Kantonsrat mit Ernüchterung zur Kenntnis. Den hohen Selbstansprüchen, die der Kantonsrat in neuer Zusammensetzung in Klimafragen an sich stellt, wurde sie jedenfalls kaum gerecht. Statt neue, innovative Ideen und Konzepte, verhältnismässige Massnahmen und pragmatische Umsetzungsvorschläge zu präsentieren, mit denen ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung des Klimas geleistet werden könnte, wurde vor allem viel heisse Luft produziert und Symbolpolitik für die Galerie betrieben.

Viele der Vorstösse weisen ausserdem ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, was gerade in Zeiten der Coronakrise und der ohnehin bereits arg strapazierten öffentlichen Finanzen, der gebeutelten KMU und des unter Druck stehenden Mittelstandes alles andere als nachhaltig ist.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Hohe Kosten, geringer Nutzen: In diese Kategorie fällt etwa die "Initiative zur Änderung des Energiegesetzes" (KR 5402b). Bei der geforderten verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) handelt es sich um alten Wein in neuen Schläuchen: Die Forderung nach einer Ausrüstungspflicht mit Geräten zur Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs für Heizung und Warmwasser bei neuen und alten Gebäuden ist ein Anliegen, das in unregelmässigen Abständen immer wieder rezykliert wird.

Während bei Neubauten solche Geräte in der Regel fix eingebaut werden und unbestritten sind, konnte das Energiesparpotential der VHKA bei bestehenden Bauten nie glaubhaft quantifiziert werden. Hingegen besteht Einigkeit über die hohen Einführungskosten. Diese belasten die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus und letztlich auch die Mieterinnen und Mieter, auf welche die Kosten abgewälzt werden können. 

Immerhin: Die vorberatende Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) ist kurz vor der «Klimadebatte» noch auf ihre ursprünglich beantragte Gesetzesverschärfung zurückgekommen. Neu besteht die KEVU bei bestehenden Bauten nicht mehr auf einer generellen Nachrüstungspflicht für solche Geräte ab 3 Nutzeinheiten. Stattdessen beantragt sie dem Kantonsrat für die 3. Lesung, die nach den Sommerferien stattfinden wird, dass solche Geräte bei bestehenden Gebäuden erst bei einer Gesamterneuerung des Heizungs- oder Warmwassersystems eingebaut werden müssen. Damit können hohe Investitionskosten für Hauseigentümerinnen und -eigentümer vermieden werden, die letztlich auch auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt werden können. Einziger Schönheitsfehler: Statt wie bisher bei 5 Nutzeinheiten soll die Nachrüstungspflicht für solche Geräte bei bestehenden Gebäuden bei Gesamtsanierungen bereits ab 3 Nutzeinheiten erfolgen.

HEV Kanton Zürich lehnt Zwang klar ab

Auch die Motion "Intensive Begrünung von urbanen Zentren gegen die Hitzebelastung im Zeitalter des Klimawandels" (KR 129/2019) dürfte wenig geeignet sein, einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung des Klimas zu leisten. Die Vorlage steht in Konkurrenz zur bereits am 11. Mai 2020 vorläufig unterstützten parlamentarischen Initiative "Grünflächenbonus" (KR 358/2018), die vom HEV Kanton Zürich mitgetragen wird. Anders als die PI "Grünflächenbonus", die bei Dach- und Fassadenbegrünungen auf Anreize setzt, will die Motion Hauseigentümerinnen und -eigentümer dazu zwingen, Gebäude zu begrünen. Der HEV Kanton Zürich lehnt diesen Zwang klar ab 

Hauseigentümerinnen und -eigentümer nehmen Verantwortung bereits wahr

Überhaupt: Dass einer der Schwerpunkte bei der «Klimadebatte» auf den Hauseigentümerinnen und -eigentümern lag, ist für den HEV Kanton Zürich nicht nachvollziehbar. Angesichts ihres beachtlichen und zur Nachahmung empfohlenen Leistungsausweises im klimagerechten Bauen eignen sie sich denkbar schlecht, um als Prügelknaben und Sündenböcke herzuhalten.

Denn mit den Hauseigentümerinnen und -eigentümern sollen ausgerechnet jene besonders in die Pflicht genommen werden, die in punkto CO2-Reduktion bereits sehr viel erreicht haben – dies auf freiwilliger Basis: Verglichen mit dem Gesamtvolumen des Referenzjahres 1990 haben sie im Jahr 2018 die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich schweizweit um 34% gesenkt – dies notabene bei einer Zunahme der Bevölkerung um 25% bzw. dies notabene bei einem Wachstum des Gebäudeparks. Auch investieren sie gesamtschweizerisch jährlich rund 12 Milliarden Franken in den Unterhalt und die Erneuerung, insbesondere in die energetische Ertüchtigung ihrer Liegenschaften, etwa mittels Einbaus von CO2-neutralen Wärmepumpen.

Für eine pragmatische Politik des Machbaren

Der HEV Kanton Zürich ist überzeugt: Pragmatische Schritte des Machbaren sind der Symbolpolitik für die Galerie vorzuziehen. Symbolpolitik, wie sie etwa auch in der Motion "Klimaschutz: Masterplan Dekarbonisierung - Ausstieg aus den fossilen Energien" (KR 228/2018) zum Ausdruck kommt und mit der unter anderem ein "emissionsfreier Gebäudepark" gefordert wird.

Demgegenüber ruft der HEV Kanton Zürich an dieser Stelle in Erinnerung, dass die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ihre Verantwortung bereits wahrnehmen und mit einer kontinuierlichen Reduktion des Treibhausgasausstosses im Gebäudebereich ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz längst leisten. Der HEV Kanton Zürich lehnt daher weitere einschneidende Vorschriften, Grenzwerte, Nachrüstungspflichten, Verbote und Absenkungspfade im Gebäudebereich ab.